Flair 2001 – allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der „Flair 2001“ Kerstin Jurisch
§1 Auftragsannahme und Lieferpflicht
Mit Auftragserteilung und Unterschrift des Kaufvertrages bzw. der Bestellung erklärt der Käufer die Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen, sowie seine Zahlungswürdigkeit. Sämtliche Lieferzusagen und Vereinbarungen die im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag – Vertragsabschluß getroffen werden, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§2 Liefer- und Leistungszeit
Für die Einhaltung vereinbarter Fristen ist der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Lieferung unser Werk verläßt.
Die Liefer- und Leistungsfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Anlieferung des Liefergegenstandes oder der Leistung von erheblichen Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Werden vereinbarte Fristen überschritten oder verbindlich genannte Fristen überschritten, kann der Besteller eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen setzen und nach fruchtlosen Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten.
Sonderwünsche der Anlieferung werden gemäß Vereinbarung sowie per Nachnahme zu Lasten des Käufers in Rechnung gestellt.
§ 3 Zahlungsweise
Zahlungen haben gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu erfolgen. Grundsätzlich gilt per Vorkasse oder mit Aushändigung der Ware .
§ 4 Mängelanzeige
Verarbeitet der Käufer die gekaufte Ware selbst, so können keinerlei Beanstandungen bei den Fachberater oder Hersteller geltend gemacht werden. Der Käufer ist ausreichend auf alle zu beachtenden Verarbeitungshinweise mündlich und schriftlich unterrichtet worden.
Reklamationen sind sofort bei Anlieferung geltend zu machen. Die Quittierung der ordnungsgemäßen Übergabe berechtigt nicht mehr zur Reklamation.
§ 5 Bestellung verpflichtet grundsätzlich zur Abnahme
Stornierungen nach abgeschlossener Bestellung von Sonderanfertigungen werden generell nicht angenommen. Stornierungen von Rechnungen oder Rückgabe von Material aus Musterkatalog werden mit 25% Bearbeitungsgebühr und anfallenden Versandkosten in Rechnung gestellt. Stornierungen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
§6 Preisstellung
Fakturiert werden die am Tag der Bestellung gültigen Preise. Diese Preise gelten, soweit keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden.
§7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Leipzig.
Gerichtsstand Leipzig.
Haftung
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